Externe Suchtberatung in hessischen Justizvollzugsanstalten

Viele suchtmittelabhängige Inhaftierte verbringen eine lange Zeit im Strafvollzug, ohne die Abhängigkeit – insbesondere die psychische Abhängigkeit – zu überwinden. Besonders hinsichtlich der Alltagserprobung ermöglichen die Rahmenbedingungen einer Justizvollzugsanstalt wenig Spielraum. An dieser Stelle setzt die Externe Suchtberatung an.

Ziel und Zweck des Angebots ist es zum einen die Klienten schon während ihrer Haftzeit einen ungezwungenen Zugang zum Hilfesystem zu ermöglichen und sie in Bezug auf ihre Suchtmittelabhängigkeit zu unterstützen und zu beraten. Zum anderen soll den Gefangenen mithilfe der Vermittlungen in geeignete Rehabilitationsmaßnahmen ein Weg in ein drogen-und straffreies Leben ermöglicht werden. Die externe Suchtberatung verfügt über eine Schnittstellenfunktion und schafft die Grundlagen für den Übergang aus Haft in die freie Gesellschaft oder eine Therapieeinrichtung.

Die Externe Suchtberatung ist im dienstrechtlichen Sinne ein von der Justizvollzugsanstalt unabhängiges Angebot. Der Arbeitseinsatz trägt den institutionellen Rahmenbedingungen der jeweiligen Justizvollzugsanstalten vor Ort Rechnung und erfolgt in enger Kooperation mit den jeweiligen Fachdiensten der JVA. Aktuell ist die Externe Suchtberatung durch den Verein Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. in acht hessischen Justizvollzugsanstalten vertreten.

Der Trägerverein JJ und alle seine Einrichtungen betreiben Qualitätsentwicklung im Sinne des Total Quality Management (TQM). Die Umsetzung von TQM erfolgt nach dem Modell der Europäischen Gesellschaft für Qualitätsmanagement (EFQM). Die anerkannten Standards des Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001:2015 sind in den Einrichtungen des Vereins etabliert. Die Durchführung der Matrixzertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 für sämtliche Einrichtungen des Vereins, einschließlich der Rezertifizierungen, sichert den erforderlichen Standard. Die letzte Rezertifizierung der ESB erfolgte im Jahr 2016.

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